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Die Stiftungsgremien und ihre Aufgaben

Die Stiftungssatzung regelt die Zuständigkeitsbereiche und informiert über Aufgaben und rechtliche Grundlagen. Ein dreiköpfiger Vorstand bearbeitet die laufenden Geschäfte, ein Kuratorium wählt und kontrolliert den Vorstand und wirkt bei der Zuweisung der Mittel mit. Die Stifterversammlung wählt das Kuratorium. In allen Gremien sind Eltern oder Verwandte der Betreuten und Vertretungen der Einrichtungen tätig. 

Mit einer Zustiftung von dreitausend Euro ist das Recht verbunden, eine Mitgliedschaft in der Stifterversammlung zu erwerben. Auf Wunsch ist diese Mitgliedschaft vererbbar. 

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Eine weitere wichtige Aufgabe der Stiftung ist, zum Behindertentestament aufzuklären und zu beraten. Viele Angehörige möchten vermeiden, dass nach ihrem Tod der Erb- oder Pflichtteil des behinderten Menschen sofort und vollständig an den Staat als Kostenträger fällt. 

Das Behindertentestament hilft dem Behinderten, die Erträgnisse seines Erbes zu erhalten. Es gibt die Möglichkeit, dieses Erbe nach dem Tode des Behinderten den Geschwistern oder einer gemeinnützigen Organisation, wie der Elternstiftung, zuzuwenden. 
Auch jeder andere Erblasser kann die Elternstiftung begünstigen - durch Erbeinsetzungen, Vermächtnisse oder Kranzablösungen. 

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Die vier Lebenorte stellen sich vor

Die Stiftung unterstützt die Bewohner:innen von vier Lebensorten nördlich von Bremen:

den Parzival-Hof in Quellkorn, den Johannishag in Ostersode, das Niels-Stensen-Hauses in Worphausen und die Tragende Gemeinschaft in Schafwinkel. Alle Lebensorte werden getragen durch den Wunsch, Gedanken des anthroposophischen Menschenbildes und Vorschläge Rudolf Steiners in die Beschäftigung und Betreuung der behinderten Menschen einfließen zu lassen. Das gilt für die gemeinsamen Tätigkeiten in den Werkstattbereichen ebenso wie für die Ernährung der Bewohner:innen. Zur Zeit leben an den vier Lebensorten ca. 170 Menschen mit unterschiedlichem Betreuungs- und Förderbedarf. Dazu kommen 60 Tagesbetreute, die ebenfalls in den zertifizierten Werkstätten arbeiten.​

©2023 Elternstiftung Lebensgemeinschaften. 

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